AGB

AGB

§1 DEFINITIONEN 
  1. Die natürliche Person, die sich zum Segeltörn anmeldet und an diesem teilnimmt, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Teilnehmer genannt.
  2. Der Eigentümer von Wind and more Peter Borzucki, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstalter genannt.
  3. Die Person, welche die Leitung der Yacht innehat, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Skipper genannt.
§2 ANMELDUNG ZUM SEGELTÖRN UND VERTRAGSABSCHLUSS
  1. Das Kontaktformular, das detaillierte Angebot des Segeltörns sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.wind-and-more.de zugänglich. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung  und Hinweisen um jeweiligen Törn, in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Abänderungen oder Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen. Die Berichtigung von Irrtümern oder Druckfehlern bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Vor der Anmeldung zum Segeltörn ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Angebotes und den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen. Gleiches gilt für Gesundheitsvoraussetzungen, sowie der Möglichkeit sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern.
  3. Der Teilnehmer meldet sich zum Segeltörn durch schriftliche Mitteilung oder  das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars, welches er nach der Kontaktaufnahme auf der Internetseite des Veranstalters zugeschickt bekommt. Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein. Angaben von falschen Daten können als Rücktritt gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen.
  4. Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers hat durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen, welche für die Dauer des gesamten Segeltörns die Verantwortung für den minderjährigen Teilnehmer übernimmt. Der Vertrag ist bis zum Eingang einer schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam.
  5. Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit dem Segeltörn wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Anmeldeformular die Angabe der Kontaktdaten durch den Teilnehmer, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, unerlässlich.
  6. Nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Bestätigung (Zustandekommen des Vertrages) mittels elektronischer Post innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Absendung des Anmeldeformulars. Erst nach Erhalt der Bestätigung vom Veranstalter sollte der Teilnehmer die Anreise organisieren. Für den Fall, dass die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweicht, so gilt dies als neues Angebot an den Teilnehmer. Dieses neue Angebot ist 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Teilnehmer dies schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt hat.
  7. Indem sich der Teilnehmer zu einem Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an einem Segeltörn erlaubt und dass er sich schwimmend mindestens 20 Minuten im tiefen Wasser bewegen kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache, spätestens bei Antritt der Reise am ersten Reisetag dem Skipper zu melden.
  8. Alle Personen- und Kontaktdaten, die dem Veranstalter vom Teilnehmer zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden dem Veranstalter einzig für die Organisation des Segeltörns, oder für Marketingzwecke dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis zur Nutzung hinsichtlich etwaiger Marketingzwecke, etwa Versand des Newsletters, kann von dem Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.
  9. Das Angebot auf der Webseite des Veranstalters ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an. Ein solches Angebot im Sinne des § 145 BGB kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter auch per E-Mail zugesandt werden. Dieses Angebot kann befristet sein und muss seitens des Teilnehmers innerhalb dieser Frist angenommen werden.
§3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Buchungsbestätigung stellt gleichzeitig die Rechnung dar. Wenn nichts anderes in dieser angegeben, gilt folgendes als vereinbart:
a)  Im Fall der Anmeldung zum Segeltörn früher als 6 Wochen vor dem Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 14 Tagen um 30% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
b) Im Fall der Anmeldung zum Segeltörn 6 Wochen oder später vor Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 7 Tagen um 30% des Reisepreises zu bezahlen. In jedem Fall muss der Teilnehmer den vollen Reisepreis bei Antritt der Reise bereits auf das Konto des Veranstalters überwiesen haben.
c) Im Falle der Anmeldung zum Segeltörn ab 7 Tagen vor Beginn der Reise hat die Zahlung innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen.
2. Dem Teilnehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen. Dazu gehören ausschließlich: 
a) Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages. Der Rücktritt aus diesem Grund kann im Laufe von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung durch den Veranstalter mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung erfolgen. Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als Akzeptanz der veränderten Bedingungen des Segeltörns betrachtet. Ein Austausch der Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard bedeutet keine wesentliche Veränderung der Vertragsbedingungen. 
b) Absage des Segeltörns

§4 RÜCKTRITT VON DER TEILNAHME AN DEM SEGELTÖRN SEITENS DES TEILNEHMERS
  1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an dem Segeltörn zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird angenommen: Tag des Eintreffens einer Erklärung des Teilnehmers per Post oder E-Mail über den Rücktritt beim Veranstalter.
  2. Für den Fall, dass der Veranstalter nach der Buchung rabattierte Angebote offeriert, darf der Teilnehmer nicht stornieren/ zurücktreten, um danach erneut zu buchen, um so in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem solchen Vorgehen gilt der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung.
  3. Im Fall des Rücktritts des Teilnehmers von der Teilnahme an dem Segeltörn, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen (wie Fehlen von Dokumenten, die zum Grenzübertritt berechtigen) kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer getätigten Einzahlungen vornehmen. Die maximale Höhe der Abzüge ist abhängig von der Zeit zwischen dem Rücktrittstag und dem Tag des Beginns des Segeltörns. Bei einer Stornierung/Rücktritt gelten pro Person die nachfolgenden Gebührensätze:
- bis zu 90 Tage vor Reisebeginn: eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15 % des Preises 
- 89. - 60. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises.
- 59. - 45. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.
- 44. - 30. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises.
- 29. - 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.
- Bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises.
4. Sollte ein Teilnehmer von dem Segeltörn zurücktreten, jedoch eine andere Person, welche die Bedingungen der Teilnahme erfüllt, benennt und ihr seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überträgt, ist der Veranstalter berechtigt, von der Rückerstattungssumme an den Teilnehmer lediglich eine durch die Umstände begründete Bearbeitungsgebühr abzuziehen.
5. Zur Vermeidung der Kostenentstehung aufgrund des Verzichts auf den Segeltörn empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

§5 FEHLEN DES WIDERRUFSRECHTS
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu.

§6 UMBUCHUNG DES SEGELTÖRNS
  1. Wenn ein Teilnehmer nach der Anmeldung den Termin des Segeltörns ändern will, kann der Veranstalter hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29 Euro erheben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden vorzunehmen. Eine Umbuchung kann bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Segeltörns vorgenommen werden.
  2. Im Fall der Umbuchung des Termins 6 Wochen oder früher vor Beginn des gewählten Termins, kann der Veranstalter vom Teilnehmer eine Gebühr erheben, deren maximale Höhe den Sätzen beim Rücktritt von der Teilnahme entsprechen wird.

§7 ABSAGE DES SEGELTÖRNS
  1. Im Fall von Komplikationen im Zusammenhang mit der Organisation des Segeltörns, behält sich der Veranstalter das Recht zur Absage des Segeltörns bis zu 3 Monaten vor dessen Beginn, vor.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Absage des Segeltörns vor, wenn er im Angebot der Veranstaltung eine deutliche Information über eine minimale Teilnehmerzahl angegeben hat, die für die Durchführung des Segeltörns erforderlich ist und einen Termin, bis wann diese Zahl erreicht werden soll. An diesem Termin wird auch der Teilnehmer vom Veranstalter über eine eventuelle Absage des Segeltörns informiert.
  3. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht zur Absage des Segeltörns aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen vor (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt u.ä.).
  4. Über die Tatsache der Absage des Segeltörns wird der Teilnehmer mittels elektronischer Post gegen Bestätigung und im Fall der fehlenden Bestätigung, telefonisch informiert. Für den Fall, dass der Veranstalter den Teilnehmer in keiner der oben angegebenen Weise innerhalb von drei Tagen kontaktieren kann, wird die Absage als erfolgt betrachtet.
  5. Nach der Absage erhält der Teilnehmer die eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge innerhalb von 30 Tagen zurück. Aufgrund der Absage des Segeltörns steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.
§8 RECHTE UND PFLICHTEN DES TEILNEHMERS
  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen der auf der Route des Segeltörns vorgesehener Staaten, mitzuführen. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
  2. Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet den Anweisungen des Skippers folge zu leisten. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.
  3. Der Konsum jeglicher illegaler Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird.
  4. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während des Segeltörns durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Skipper dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer.
  5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.
  6. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er verpflichtet diese vor Ort und während der Reise dem Skipper, oder dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen die nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
§9 VERLAUF DES SEGELTÖRNS
  1. Der Veranstalter stellt eine Yacht mit einem Skipper zur Verfügung. Dabei behält er sich das Recht vor, ausfallbedingt, auch kurzfristig, einen anderen deutschsprachigen Skipper einzusetzen.
  2. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme.
  3. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass alle Elemente der Ausstattung der Yacht richtig funktionieren werden. Eine Hochseeyacht besteht aus sehr vielen verschiedenen Teilen, die bei extremen Bedingungen durch das Schaukeln und die Feuchtigkeit arbeiten. Deshalb sind Auftreten und Beseitigung von Havarien ein integraler Bestandteil des Lebens auf einer Yacht. Ernsthafte technische Probleme werden vom Mechaniker beseitigt. Im Fall, dass der Mechaniker nicht in der Lage ist, zur Yacht zu gelangen oder im Fall von kleinen Pannen, umfasst die aktive Teilnahme des Teilnehmers auch Hilfe bei der Beseitigung der Panne, wenn dies seine Möglichkeiten nicht überschreitet.
  4. Die Notwendigkeit der Durchführung von Reparaturen während des Segeltörns kann zur außerplanmäßigen Aufenthalten in den Häfen führen. Rechtlich belanglos sind dabei solche Aufenthalte, welche nicht 24 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 1 Woche, 48 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 2 Wochen und 72 Stunden bei Reisen von einer Dauer länger als 2 Wochen, überschreiten.
  5. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten, welche nicht in seinem Verantwortungsbereich stehen (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung der Route sowie der Anzahl und Reihenfolge der besuchten Häfen durch den Skipper vor. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ausgangs- und Endhafen der Reise kurzfristig und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu ändern.
  6. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder den ganzen Segeltörn.
  7. Sollte es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, nicht möglich sein, den Segeltörn auf der im Angebot angegebenen Yacht zu beginnen oder fortzuführen, hat der Veranstalter das Recht, die Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard auszutauschen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.
  8. Falls die Yacht sich verspätet, erstattet der Veranstalter keinen Wert für einen verpassten Rückflug. Deshalb sind Zeitreserven bei der Buchung des Rückflugs und Rücktrittsversicherung für den Flug dringend zu empfehlen.
§10 HAFTUNG
  1. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während des Segeltörns zerstörte, geklaute oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des Teilnehmers.
  2. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens eines Teilnehmers entstanden sind, trägt ausschließlich der Teilnehmer.
  3. Im Fall von Schäden, die auf und an der Yacht entstanden sind und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Teilnehmer verursacht wurden, werden von der Yachtversicherung getragen. Die Yacht ist seitens des Veranstalters haftpflicht- und vollkaskoversichert. Schäden an der Yacht werden bis zu einer Höhe von 250,00€ gemeinschaftlich über die Bordkasse ausgeglichen. Hiervon ist der Skipper ausgenommen. Die Versicherung der Yacht umfasst nicht die Schäden, die ein Teilnehmer während des Segeltörns davontragen kann. 
  4. Der Teilnehmer erklärt im Besitz einer Auslandskrankenversicherung zu sein, welche im jeweiligen Reiseland Gültigkeit besitzt. Der Veranstalter weist ausdrücklich daraufhin, dass viele private Haftpflichtversicherer bezüglich der Aktivität Segeln als sog. gefahrgeneigte Sportart in ihren Versicherungsbedingungen einen Haftungsausschluss aufgeführt haben.  Der Veranstalter garantiert, dass die Schiffe über eine landesübliche Versicherung verfügen und der Skipper über eine Skipperhaftpflichtversicherung verfügt.
§11 GRUPPENBUCHUNGEN
  1. Gruppenbuchungen sind solche Buchungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Gruppe ein komplettes Schiff für sich bucht und weitere externe Buchungen auf dieses Schiff damit ausschließt. In diesem Fall übernimmt der „Gruppenchef“ den organisatorischen Ablauf und den Buchungsvorgang.
  2. Der Gruppenchef haftet allein für die vertraglichen Pflichten der Personen, die er bei der Anmeldung angibt, gegenüber dem Veranstalter.
  3. Alle Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Gruppenbuchungen entsprechende Anwendung.
  4. Wird auf Wunsch des Gruppenchefs ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Gruppenchef und der jeweiligen Anmeldebestätigung. Auch bei individuell vereinbarten Reiseverlauf gilt, dass der Veranstalter auf Grund der Wetterverhältnisse berechtigt ist, den Reiseverlauf während der Reise in dem Rahmen zu ändern, welcher für eine sichere Durchführung der Segelreise erforderlich ist. Dieses Erfordernis liegt ausschließlich in der Entscheidung des Skippers, bzw. bei der Geschäftsführung des Veranstalters.
§12 GERICHTSSTAND
Amtsgericht Dinslaken

§13 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.


Stand: Januar 2020
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Last updated March 21, 2025



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